Laborabwasser & Flüssigabfall

Desinfektion / Inaktivierung von Labor-Abwasser und Flüssigabfall

Sanosil Laboratory (83)

Fallstudie: Labor-Flüssigabfall inaktivieren

Mikrobiologielabor, Schweiz: 200 Liter Aldehyd- und QAV-Produkte pro Jahr im Abwasser verhindert

„Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, unsere biologisch kontaminierten Flüssigabfälle vor der Entsorgung über die Kanalisation zu inaktivieren. Um die Umweltbelastung so gering wie möglich halten, haben wir von einem Aldehyd- und QAV-Produkt auf Sanosil S015 umgestellt.“

Zur Fallstudie

Flüssigabfall und Laborabwasser inaktivieren – weshalb?

Die Inaktivierung von kontaminierten Abfällen ist ein zentraler Aspekt, um den Austritt von Organismen aus einem Labor oder ähnlichen Einrichtung zu minimieren und eine Gefährdung von Menschen und Umwelt auszuschliessen. Die Einschliessungsverordnung (ESV) fordert als Bedingung, dass Organismen bei Tätigkeiten der Klasse 1 unschädlich entsorgt und bei Tätigkeit der Klassen 2-4 inaktiviert werden müssen.
Das BAFU empfiehlt Laboratorien ab BSL2, für die Entsorgung von Flüssigabfällen das Sammeln mittels Absaugflaschen, die chemische Inaktivierung vor Ort sowie eine anschliessende Autoklavierung.
Auf die Autoklavierung kann bei Sicherheitsstufen 1-3 unter Umständen verzichtet werden, wenn durch eine chemische Inaktivierung mit vergleichbarer Wirkung Kulturen, Anreicherungen von Mikroorganismen sowie allfällige kontaminierte Abfälle vor Ort inaktiviert (Stufe 2 und 3) beziehungsweise unschädlich entsorgt (Stufe 1) werden können

 

Chemisch inaktivierte Flüssigkeiten sind aus mikrobiologischer Sicht dann sicher in die Umwelt entsorgbar, wenn bei der Entsorgung – gemäss ESV 44 – Menschen und Umwelt vor Gefährdungen und Beeinträchtigungen geschützt sind. Die Belastung mit chemischen Stoffen muss den gesetzlichen Vorgaben des Gewässerschutzes entsprechen und soll so gering wie möglich gehalten werden.

Das Desinfektionsmittel Sanosil S015 entspricht diesen Anforderungen bezüglich Wirksamkeit und Umweltschutz vorzüglich und ist deshalb für die Inaktivierung von Flüssigabfällen ideal geeignet.

Sanosil S015 zur Inaktivierung von Flüssigabfällen und Laborabwasser

Sanosil S015

Desinfektionsmittel für Flüssigabfälle und Laborabwasser (kein ADR)

  • effektive Wasser/Abwasserdesinfektion mit langanhaltender Wirkung
  • CH- BAG Biozidprodukt Zulassung für PT 2.4 (Krankenhausabfälle/Abwasser)
  • Entsorgung über die Kanalisation möglich / erlaubt (AWEL-Liste Kat. A)
  • in Anwendungskonzentration autoklavierbar

Dokumente und Medien

Desinfektion / Inaktivierung von Labor Flüssigabfällen: Gesetzliche Vorschriften

Die Inaktivierung von mikrobiologisch kontaminierten Abfällen ist ein zentraler Aspekt, um den Austritt von Organismen aus dem Labor zu minimieren und eine Gefährdung von Menschen und Umwelt auszuschliessen. Die Einschliessungsverordnung (ESV) fordert als Bedingung, dass Organismen bei Tätigkeiten der Klasse 1 unschädlich entsorgt und bei Tätigkeit der Klassen 2-4 inaktiviert werden müssen.

Das Schweizer Bundesamt für Unfallverhütung BAFU empfiehlt Laboratorien ab BSL2 für die Entsorgung von Flüssigabfällen und belastetem Laborabwasser das Sammeln mittels Absaugflaschen, die chemische Inaktivierung vor Ort sowie eine anschliessende Autoklavierung.

Auf die Autoklavierung kann bei Sicherheitsstufen 1-3 u.U. verzichtet werden, wenn durch die chemische Inaktivierung mit vergleichbarer Wirkung Kulturen, Anreicherungen von Mikroorganismen sowie allfällige kontaminierte Abfälle vor Ort inaktiviert (Stufe 2 und 3) bzw. unschädlich entsorgt (Stufe 1) werden können.

 

 

Flüssigabfall Inaktivierung: individuelle Validierung der Methode(n)

Da allerdings Flüssigabfälle je nach chemischer Zusammensetzung, Anzahl sowie Art der Mikroorganismen variieren können, muss die gewählte Methode (mit/ohne Autoklavierung, passende Dosierung und Einwirkzeit etc.) stets individuell validiert werden. Unsere Angaben zur Anwendung von Sanosil S015 für die Desinfektion von Zellkulturen und Flüssigabfällen beruhen auf fundierten Versuchen und praktischen Erfahrungen, können aber im Einzelfall davon abweichen.

Eine erfolgreiche Validierung der Methode mit dem «Hausabwasser» oder Flüssigabfall stellt sicher, dass allen gesetzlichen Vorschriften Genüge getan ist.

Sanosil S015: Geboostetes Wasserstoffperoxid zur Desinfektion von Zellkulturen und Laborabwasser

Sanosil S015 ist ein bewährtes Desinfektionsmittel für die Wasser- und Wassersystem Desinfektion sowie die Inaktivierung von Abwasser und Flüssigabfällen (Pt 2.4). Sanosil S015 für die Desinfektion von flüssigen Laborabfällen ist verhältnismässig einfach zu handhaben: Kein Gefahrgut, nicht brennbar, verursacht keine übelriechenden Dämpfe und ist keinen speziellen Lagerungs- und Transportvorschriften unterworfen.

Es ist in Anwendungskonzentration autoklavierbar, kann über die Schmutzwasserkanalisation entsorgt werden (AWEL Liste Kat. A) und ist deshalb für die chemische Inaktivierung von flüssigen Laborabfällen sehr gut geeignet.

Als Aktivstoff wird Wasserstoffperoxid verwendet, welches zusätzlich stabilisiert und in seiner desinfizierenden Wirkung durch eine minime Menge Silberionen katalytisch um ein Vielfaches verstärkt wird. Durch dieses Verfahren kann die Desinfektionswirkung um bis zu 800% gesteigert werden.

Das Wasserstoffperoxid zerfällt nach der Anwendung komplett zu Wasser und Sauerstoff und belastet deshalb die Kläranlagen beziehungsweise Umwelt deutlich weniger als quartäre Ammoniumverbindungen oder Aldehyde. Im Gegensatz zu brom- oder chlorhaltigen Produkten werden mit Sanosil S015 auch keine Trihalogenmethane gebildet. Dies macht Sanosil S015 zu einem idealen Produkt für die Desinfektion von Laborabwasser.